Corona-Hilfsprogramme des Bundes:
Soforthilfe (Programm am 31.05.2020 abgelaufen)
Überbrückungshilfe Phase I (Programm am 09.10.2020 abgelaufen)
Überbrückungshilfe Phase II (Programm am 31.03.2021 abgelaufen)
- Das Wichtigste zusammengefasst: → Mandanteninformationsbrief zur Überbrückungshilfe Phase II (Stand 20.11.2020)
- Bundesprogramm (Fixkosten-Zuschuss) für die Monate September bis Dezember 2020
- Vereinfachte Zugangsbedingungen und höhere maximale Förderung
- Antrag nur über Steuerberater möglich (Frist:
31.12.2020verlängert bis 31.03.2021) - Quellen: Infos || FAQ
- Achtung! Nachträgliche Änderung der Voraussetzungen (Stand 05.12.2020):
- Aufgrund neuer Vorgaben des EU-Beihilferechts wurden die offiziellen FAQ aktualisiert und der Punkt 4.16 eingefügt
- Maßgeblich ist die „Bundesregelung Fixkostenhilfe“
- Einführung einer zusätzlichen Deckelung des Förderbetrags
- Maximale Förderung in Höhe von 90 % der Verluste im beihilfefähigen Zeitraum (März bis Dezember 2020)
- Dies kann zu einer deutlich niedrigeren Förderung oder gar zum Wegfall des Anspruchs führen!
- siehe dazu die eigens veröffentlichten FAQ zum Beihilferecht
- Abermals Änderung der Voraussetzungen (Stand 02.02.2021)
- Pressemitteilung des BMWi: die Problematik „ungedeckte Fixkosten“ bzw. nachzuweisende Verluste wurde entschärft
- nachträgliches Wahlrecht des zugrundeliegenden Beihilferechts (wie bei Überbrückungshilfe III)
- Damit kann in den meisten Fällen die aufwändige Verlustrechnung entfallen!
Novemberhilfe (Programm am 30.04.2021 abgelaufen)
- Das Wichtigste zusammengefasst: → Mandanteninformationsbrief zur „Novemberhilfe“
- Hilfsprogramm zum Teil-Lockdown im November
- Für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt ist
- Erstattungsbetrag pauschal 75 % des Umsatzes vom November 2019
- Anrechnung weiterer Hilfen wie Kurzarbeit und Überbrückungshilfe Phase 2 (anteilig für November)
- Antragstellung ist ab sofort möglich – Frist ist der 30.04.2021
- Abschlagszahlungen nach Antragstellung zunächst in Höhe von 50 % der beantragten Förderung ausbezahlt (maximal jedoch
10.000 €50.000 €) - Quellen: Infos || FAQ
Dezemberhilfe (Programm am 30.04.2021 abgelaufen)
Überbrückungshilfe Phase III oder Neustarthilfe (Programm am 31.10.2021 abgelaufen)
- Das Wichtigste zusammengefasst: → Mandanteninformationsbrief zur Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe (Stand 19.04.2021)
- Antragstellung ist ab sofort möglich – Frist ist der 31.10.2021
- Bundesprogramm (Fixkosten-Zuschuss) für die Monate November/Dezember 2020 sowie Januar bis Juni 2021
- Förderung aller Unternehmen (unabhängig von Betroffenheit durch Lockdown) in Monaten mit Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zu 2019
- Wahlrecht des EU-Beihilferegimes: „Bundesregelung Fixkostenhilfe“ (Nachweis von Verlusten vorausgesetzt) oder „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ (kein Nachweis von Verlusten nötig)
- Alternativ zum Fixkosten-Zuschuss: „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ als Betriebskostenpauschale (einmaliger Zuschuss bis 7.500 €) – Antrag kann selbst gestellt werden oder über Steuerberater
- Im Zweifel ist vor Beantragung zu prüfen, welches Förderprogramm im jeweiligen Fall günstiger ist!
- Änderung/Erweiterung der Überbrückungshilfe III (Stand 01.04.2021): → Pressemitteilung
- maximale Erstattung (ab Umsatzrückgang von 70 %) der förderfähigen Fixkosten von 90 % auf 100 % angehoben
- neuer Eigenkapitalzuschuss: Zuschlag auf die Fixkostenerstattung ab drittem Monat (ab November 2020) mit mindestens 50 % Umsatzeinbruch
- 3. Monat: 25 % Zuschlag
- 4. Monat: 35 % Zuschlag
- ab 5. Monat: 40 % Zuschlag
- zusätzliche branchenspezifische Sonderregeln z.B. für Veranstaltungsbranche
- Nachträgliches Wahlrecht bei Schlussabrechnung zwischen Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
- Quellen: Infos ÜH3 || FAQ ÜH3 || Infos Neustarthilfe || FAQ Neustarthilfe
Überbrückungshilfe Phase III Plus oder Neustarthilfe Plus (Programm am 31.03.2022 abgelaufen)
- Verlängerung der Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe bis Ende September (Stand 09.06.2021): → Pressemitteilung
- Verlängerung der Hilfsprogramme um ein Quartal als „Überbrückungshilfe III Plus“ und „Neustarthilfe Plus“
- neue „Restart-Prämie“ (alternativ zur 20% Personalkostenpauschale) in ÜH3 als Personalkostenhilfe in Höhe von bis zu 60 % auf die Differenz der Personalkosten Juli, August und September 2021 zu Mai 2021.
- Neustarthilfe wird damit von den bisher einmalig maximal möglichen 7.500 € auf 12.000 € erhöht.
- NEU: Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis Ende des Jahres! (Stand 06.10.2021): → Pressemitteilung
- Der Antrag zur Überbrückungshilfe III Plus umfasst nun die Monate Juli bis Dezember 2021
- Die Neustarthilfe Plus wird für das vierte Quartal nochmals um 4.500 € aufgestockt. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember ist ein separater Antrag zu stellen.
- Antragstellung ist ab sofort möglich – Frist ist der 31.03.2022 (verlängert!)
- Quellen: Infos ÜH3 Plus || FAQ ÜH3 Plus || Infos Neustarthilfe Plus || FAQ Neustarthilfe Plus
Überbrückungshilfe Phase IV oder Neustarthilfe 2022
- Verlängerung der Überbrückungshilfen und Neustarthilfen bis Ende März 2022 angekündigt: → Pressemitteilung
- Voraussetzungen und förderfähige Fixkosten weitgehend identisch mit Überbrückungshilfe III (Plus)
- maximale Förderquote 90% bei Umsatzeinbruch von 70% im Vergleich zum Monat in 2019
- Verlängerung der Antragsfristen für Überbrückungshilfe III Plus (31.03.2022) sowie die Schlussabrechnung (31.12.2022)
- Anträge für die Überbrückungshilfe IV können ab sofort gestellt werden – Frist ist der
30.04.202215.06.2022 - Quellen: Infos ÜH4 || FAQ ÜH4 || Infos Neustarthilfe 2022 || FAQ Neustarthilfe 2022
- NEU: Verlängerung der Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 bis Ende Juni 2022 angekündigt! → Pressemitteilung
Die Hilfen ab November 2020 im Überblick:
Kurzarbeit und Steuererleichterungen:
- Anzeige über Arbeitsausfall (Kurzarbeit) – Quelle und weitere Infos
- Muster für Arbeitszeiterfassung während Kurzarbeit:
- Antrag auf Steuererleichterungen (Stundung/Herabsetzung von Vorauszahlungen) – Quelle und weitere Infos
Hier finden Sie jeden Monat unsere aktuellen Mandantenrundschreiben.
Mandantenbriefe 2022
Mandantenbriefe 2021
Mandantenbriefe 2020
Mandanteninformationsbrief zur „Novemberhilfe“
Mandanteninformationsbrief zur Überbrückungshilfe Phase II (Stand 20.11.2020)
Sonderausgabe zum Jahresende 2020
Informationen zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze
Checkliste zur Corona-Pandemie (Stand: 23.03.2020)
Mandantenbriefe 2019
Mandantenbriefe 2018
Mandantenbriefe 2017
Mandantenbriefe 2016
Mandantenbriefe 2015
Mandantenbriefe 2014