Corona-Hilfsprogramme des Bundes:
Soforthilfe (Programm am 31.05.2020 abgelaufen)
Überbrückungshilfe Phase I (Programm am 09.10.2020 abgelaufen)
Überbrückungshilfe Phase II (Programm am 31.03.2021 abgelaufen)
- Das Wichtigste zusammengefasst: → Mandanteninformationsbrief zur Überbrückungshilfe Phase II (Stand 20.11.2020)
- Bundesprogramm (Fixkosten-Zuschuss) für die Monate September bis Dezember 2020
- Vereinfachte Zugangsbedingungen und höhere maximale Förderung
- Antrag nur über Steuerberater möglich (Frist:
31.12.2020verlängert bis 31.03.2021) - Quellen: Infos || FAQ
- Achtung! Nachträgliche Änderung der Voraussetzungen (Stand 05.12.2020):
- Aufgrund neuer Vorgaben des EU-Beihilferechts wurden die offiziellen FAQ aktualisiert und der Punkt 4.16 eingefügt
- Maßgeblich ist die „Bundesregelung Fixkostenhilfe“
- Einführung einer zusätzlichen Deckelung des Förderbetrags
- Maximale Förderung in Höhe von 90 % der Verluste im beihilfefähigen Zeitraum (März bis Dezember 2020)
- Dies kann zu einer deutlich niedrigeren Förderung oder gar zum Wegfall des Anspruchs führen!
- siehe dazu die eigens veröffentlichten FAQ zum Beihilferecht
- Abermals Änderung der Voraussetzungen (Stand 02.02.2021)
- Pressemitteilung des BMWi: die Problematik „ungedeckte Fixkosten“ bzw. nachzuweisende Verluste wurde entschärft
- nachträgliches Wahlrecht des zugrundeliegenden Beihilferechts (wie bei Überbrückungshilfe III)
- Damit kann in den meisten Fällen die aufwändige Verlustrechnung entfallen!
Novemberhilfe (Programm am 30.04.2021 abgelaufen)
- Das Wichtigste zusammengefasst: → Mandanteninformationsbrief zur „Novemberhilfe“
- Hilfsprogramm zum Teil-Lockdown im November
- Für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt ist
- Erstattungsbetrag pauschal 75 % des Umsatzes vom November 2019
- Anrechnung weiterer Hilfen wie Kurzarbeit und Überbrückungshilfe Phase 2 (anteilig für November)
- Antragstellung ist ab sofort möglich – Frist ist der 30.04.2021
- Abschlagszahlungen nach Antragstellung zunächst in Höhe von 50 % der beantragten Förderung ausbezahlt (maximal jedoch
10.000 €50.000 €) - Quellen: Infos || FAQ
Dezemberhilfe (Programm am 30.04.2021 abgelaufen)
Überbrückungshilfe Phase III oder Neustarthilfe (Programm am 31.10.2021 abgelaufen)
- Das Wichtigste zusammengefasst: → Mandanteninformationsbrief zur Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe (Stand 19.04.2021)
- Antragstellung ist ab sofort möglich – Frist ist der 31.10.2021
- Bundesprogramm (Fixkosten-Zuschuss) für die Monate November/Dezember 2020 sowie Januar bis Juni 2021
- Förderung aller Unternehmen (unabhängig von Betroffenheit durch Lockdown) in Monaten mit Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zu 2019
- Wahlrecht des EU-Beihilferegimes: „Bundesregelung Fixkostenhilfe“ (Nachweis von Verlusten vorausgesetzt) oder „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ (kein Nachweis von Verlusten nötig)
- Alternativ zum Fixkosten-Zuschuss: „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ als Betriebskostenpauschale (einmaliger Zuschuss bis 7.500 €) – Antrag kann selbst gestellt werden oder über Steuerberater
- Im Zweifel ist vor Beantragung zu prüfen, welches Förderprogramm im jeweiligen Fall günstiger ist!
- Änderung/Erweiterung der Überbrückungshilfe III (Stand 01.04.2021): → Pressemitteilung
- maximale Erstattung (ab Umsatzrückgang von 70 %) der förderfähigen Fixkosten von 90 % auf 100 % angehoben
- neuer Eigenkapitalzuschuss: Zuschlag auf die Fixkostenerstattung ab drittem Monat (ab November 2020) mit mindestens 50 % Umsatzeinbruch
- 3. Monat: 25 % Zuschlag
- 4. Monat: 35 % Zuschlag
- ab 5. Monat: 40 % Zuschlag
- zusätzliche branchenspezifische Sonderregeln z.B. für Veranstaltungsbranche
- Nachträgliches Wahlrecht bei Schlussabrechnung zwischen Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
- Quellen: Infos ÜH3 || FAQ ÜH3 || Infos Neustarthilfe || FAQ Neustarthilfe
Überbrückungshilfe Phase III Plus oder Neustarthilfe Plus (Programm am 31.03.2022 abgelaufen)
- Verlängerung der Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe bis Ende September (Stand 09.06.2021): → Pressemitteilung
- Verlängerung der Hilfsprogramme um ein Quartal als „Überbrückungshilfe III Plus“ und „Neustarthilfe Plus“
- neue „Restart-Prämie“ (alternativ zur 20% Personalkostenpauschale) in ÜH3 als Personalkostenhilfe in Höhe von bis zu 60 % auf die Differenz der Personalkosten Juli, August und September 2021 zu Mai 2021.
- Neustarthilfe wird damit von den bisher einmalig maximal möglichen 7.500 € auf 12.000 € erhöht.
- NEU: Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis Ende des Jahres! (Stand 06.10.2021): → Pressemitteilung
- Der Antrag zur Überbrückungshilfe III Plus umfasst nun die Monate Juli bis Dezember 2021
- Die Neustarthilfe Plus wird für das vierte Quartal nochmals um 4.500 € aufgestockt. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember ist ein separater Antrag zu stellen.
- Antragstellung ist ab sofort möglich – Frist ist der 31.03.2022 (verlängert!)
- Quellen: Infos ÜH3 Plus || FAQ ÜH3 Plus || Infos Neustarthilfe Plus || FAQ Neustarthilfe Plus
Überbrückungshilfe Phase IV oder Neustarthilfe 2022 (Programm am 30.06.2022 abgelaufen)
- Verlängerung der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe bis Ende Juni 2022 → Pressemitteilung
- Voraussetzungen und förderfähige Fixkosten weitgehend identisch mit Überbrückungshilfe III (Plus)
- maximale Förderquote 90% bei Umsatzeinbruch von 70% im Vergleich zum Monat in 2019
- Verlängerung der Antragsfristen für Überbrückungshilfe III Plus (31.03.2022) sowie die Schlussabrechnung (31.12.2022)
- Anträge für die Überbrückungshilfe IV können ab sofort gestellt werden – Frist ist der
30.04.202215.06.2022 - Quellen: Infos ÜH4 || FAQ ÜH4 || Infos Neustarthilfe 2022 || FAQ Neustarthilfe 2022
Die Hilfen ab November 2020 im Überblick:
Kurzarbeit und Steuererleichterungen:
- Anzeige über Arbeitsausfall (Kurzarbeit) – Quelle und weitere Infos
- Muster für Arbeitszeiterfassung während Kurzarbeit:
- Antrag auf Steuererleichterungen (Stundung/Herabsetzung von Vorauszahlungen) – Quelle und weitere Infos