Corona-Hilfsprogramme des Bundes:
Überbrückungshilfe Phase I (Programm am 09.10.2020 abgelaufen)
  • Bundesprogramm für die Monate Juni, Juli, August (im Anschluss an „Soforthilfe“)
  • Antrag nur über Steuerberater möglich
  • Quellen: Infos || FAQ
Überbrückungshilfe Phase II (Programm am 31.03.2021 abgelaufen)
  • Das Wichtigste zusammengefasst: → Mandanteninformationsbrief zur Überbrückungshilfe Phase II (Stand 20.11.2020)
  • Bundesprogramm (Fixkosten-Zuschuss) für die Monate September bis Dezember 2020
  • Vereinfachte Zugangsbedingungen und höhere maximale Förderung
  • Antrag nur über Steuerberater möglich (Frist: 31.12.2020 verlängert bis 31.03.2021)
  • Quellen: Infos || FAQ
  • Achtung! Nachträgliche Änderung der Voraussetzungen (Stand 05.12.2020):
    • Aufgrund neuer Vorgaben des EU-Beihilferechts wurden die offiziellen FAQ aktualisiert und der Punkt 4.16 eingefügt
    • Maßgeblich ist die „Bundesregelung Fixkostenhilfe“
    • Einführung einer zusätzlichen Deckelung des Förderbetrags
    • Maximale Förderung in Höhe von 90 % der Verluste im beihilfefähigen Zeitraum (März bis Dezember 2020)
    • Dies kann zu einer deutlich niedrigeren Förderung oder gar zum Wegfall des Anspruchs führen!
    • siehe dazu die eigens veröffentlichten FAQ zum Beihilferecht
  • Abermals Änderung der Voraussetzungen (Stand 02.02.2021)
    • Pressemitteilung des BMWi: die Problematik „ungedeckte Fixkosten“ bzw. nachzuweisende Verluste wurde entschärft
    • nachträgliches Wahlrecht des zugrundeliegenden Beihilferechts (wie bei Überbrückungshilfe III)
    • Damit kann in den meisten Fällen die aufwändige Verlustrechnung entfallen!
Novemberhilfe (Programm am 30.04.2021 abgelaufen)
  • Das Wichtigste zusammengefasst: → Mandanteninformationsbrief zur „Novemberhilfe“
  • Hilfsprogramm zum Teil-Lockdown im November
  • Für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt ist
  • Erstattungsbetrag pauschal 75 % des Umsatzes vom November 2019
  • Anrechnung weiterer Hilfen wie Kurzarbeit und Überbrückungshilfe Phase 2 (anteilig für November)
  • Antragstellung ist ab sofort möglich – Frist ist der 30.04.2021
  • Abschlagszahlungen nach Antragstellung zunächst in Höhe von 50 % der beantragten Förderung ausbezahlt (maximal jedoch 10.000 € 50.000 €)
  • Quellen: Infos || FAQ
Dezemberhilfe (Programm am 30.04.2021 abgelaufen)
  • analog zur Novemberhilfe – bis zu 75 % Erstattung des Umsatzes vom Dezember 2019
  • nur für Unternehmen, die bereits vom Teil-Lockdown seit 02.11.2020 betroffen waren!
  • Antragstellung ist ab sofort möglich – Frist ist der 30.04.2021
  • Quelle: Infos || FAQ
Überbrückungshilfe Phase III oder Neustarthilfe (Programm am 31.10.2021 abgelaufen)
  • Das Wichtigste zusammengefasst: → Mandanteninformationsbrief zur Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe (Stand 19.04.2021)
  • Antragstellung ist ab sofort möglich – Frist ist der 31.10.2021
  • Bundesprogramm (Fixkosten-Zuschuss) für die Monate November/Dezember 2020 sowie Januar bis Juni 2021
  • Förderung aller Unternehmen (unabhängig von Betroffenheit durch Lockdown) in Monaten mit Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zu 2019
  • Wahlrecht des EU-Beihilferegimes: „Bundesregelung Fixkostenhilfe“ (Nachweis von Verlusten vorausgesetzt) oder „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ (kein Nachweis von Verlusten nötig)
  • Alternativ zum Fixkosten-Zuschuss: „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ als Betriebskostenpauschale (einmaliger Zuschuss bis 7.500 €) – Antrag kann selbst gestellt werden oder über Steuerberater
  • Im Zweifel ist vor Beantragung zu prüfen, welches Förderprogramm im jeweiligen Fall günstiger ist!
  • Änderung/Erweiterung der Überbrückungshilfe III (Stand 01.04.2021): → Pressemitteilung
    • maximale Erstattung (ab Umsatzrückgang von 70 %) der förderfähigen Fixkosten von 90 % auf 100 % angehoben
    • neuer Eigenkapitalzuschuss: Zuschlag auf die Fixkostenerstattung ab drittem Monat (ab November 2020) mit mindestens 50 % Umsatzeinbruch
      • 3. Monat: 25 % Zuschlag
      • 4. Monat: 35 % Zuschlag
      • ab 5. Monat: 40 % Zuschlag
    • zusätzliche branchenspezifische Sonderregeln z.B. für Veranstaltungsbranche
    • Nachträgliches Wahlrecht bei Schlussabrechnung zwischen Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
  • Quellen: Infos ÜH3 || FAQ ÜH3 || Infos Neustarthilfe || FAQ Neustarthilfe
Überbrückungshilfe Phase III Plus oder Neustarthilfe Plus (Programm am 31.03.2022 abgelaufen)
  • Verlängerung der Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe bis Ende September (Stand 09.06.2021): → Pressemitteilung
    • Verlängerung der Hilfsprogramme um ein Quartal als „Überbrückungshilfe III Plus“ und „Neustarthilfe Plus“
    • neue „Restart-Prämie“ (alternativ zur 20% Personalkostenpauschale) in ÜH3 als Personalkostenhilfe in Höhe von bis zu 60 % auf die Differenz der Personalkosten Juli, August und September 2021 zu Mai 2021.
    • Neustarthilfe wird damit von den bisher einmalig maximal möglichen 7.500 € auf 12.000 € erhöht.
  • NEU: Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis Ende des Jahres! (Stand 06.10.2021): → Pressemitteilung
    • Der Antrag zur Überbrückungshilfe III Plus umfasst nun die Monate Juli bis Dezember 2021
    • Die Neustarthilfe Plus wird für das vierte Quartal nochmals um 4.500 € aufgestockt. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember ist ein separater Antrag zu stellen.
  • Antragstellung ist ab sofort möglich – Frist ist der 31.03.2022 (verlängert!)
  • Quellen: Infos ÜH3 Plus || FAQ ÜH3 Plus || Infos Neustarthilfe Plus || FAQ Neustarthilfe Plus
Überbrückungshilfe Phase IV oder Neustarthilfe 2022 (Programm am 30.06.2022 abgelaufen)
  • Verlängerung der Überbrückungshilfe und Neustarthilfe bis Ende Juni 2022 → Pressemitteilung
  • Voraussetzungen und förderfähige Fixkosten weitgehend identisch mit Überbrückungshilfe III (Plus)
  • maximale Förderquote 90% bei Umsatzeinbruch von 70% im Vergleich zum Monat in 2019
  • Verlängerung der Antragsfristen für Überbrückungshilfe III Plus (31.03.2022) sowie die Schlussabrechnung (31.12.2022)
  • Anträge für die Überbrückungshilfe IV können ab sofort gestellt werden – Frist ist der 30.04.2022 15.06.2022
  • Quellen: Infos ÜH4 || FAQ ÜH4 || Infos Neustarthilfe 2022 || FAQ Neustarthilfe 2022

 

Die Hilfen ab November 2020 im Überblick:

 

 


 

Kurzarbeit und Steuererleichterungen: