In Kürze

Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass das System der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Nachdem der Bund und die Länder ihre Bewertungsregeln veröffentlicht haben, sind alle rund 36 Mio. Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten.

Alle Grundstückseigentümer müssen deshalb zwischen 01. Juli und 31. Oktober 2022 30.04.2023 (bereits zum zweiten Mal verlängert!) eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen. Ausführliche Informationen zur Reform und den unterschiedlichen Berechnungen der Bundesländer lesen Sie in unserem aktuellen Mandantenrundschreiben.

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts kann von jedem Grundstückseigentümer selbst über das Elster-Onlineportal eingereicht werden. Alle nötigen Infos finden Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de/.

Wir erledigen das für Sie

Möchten Sie uns mit der Erklärung beauftragen, benötigen wir dennoch Ihre Mithilfe. Nutzen Sie bitte für diesen Zweck unsere Checkliste und lassen Sie uns die jeweiligen Infos am besten per Mail zukommen.